Fernwartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeine Bedingungen

1.       Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können nur Vertragsinhalt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2.       Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen oder Lieferungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.

3.       Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Dominik Storck Datentechnik, im folgenden DSD genannt.

§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluß, Angebotsunterlagen

1.       Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen.

2.       Unsere Kostenanschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen alleine uns zu.

3.       Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner und unserer Interessen zumutbar sind.

§ 3 Preise

1.       Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frei ab Lager DSD in Roßdorf.

2.       Für Lieferungen unter € 1.500 bleibt der Versand per Nachnahme vorbehalten.

3.       Liegen zwischen Bestellung und Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, mehr als 4 Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste oder Mitteilung, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist.

§ 4 Lieferung der Leistung, Verzug, Unmöglichkeit

1.       Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.

2.       Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von DSD nachzuweisen.

3.       Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik. DSD hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen.

4.       Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

5.       Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit DSD Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.       Bei von DSD zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von DSD oder deren Erfüllungsgehilfen gegeben. Eine darüber hinausgehende Haftung von DSD ist ausgeschlossen.

§ 5 Versendung und Gefahrenübergang

1.       Bei der Versendung geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.

2.       Auf Wunsch des Käufers verpflichtet DSD sich, auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1.       Alle Lieferungen und Leistungen sind, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse bei der Zahlstelle von DSD einzuzahlen. DSD behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu erbringen. Reparaturen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

2.       Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung, sofern sie nicht widerrufen werden.

3.       Für Aufträge über Lieferungen von Systemen und Leistungen sowie bei Auftragswerten über € 5.000 gelten folgende Zahlungsbedingungen: 
33% bei Auftragsbestätigung, 33% bei Lieferung, 34% 8 Tage nach Rechnungsstellung.

4.       Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.       Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6.       Im Falle des Zahlungsverzuges ist DSD unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzinsungen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der DSD berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.

7.       Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann DSD nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung erlangen. Einer Ablehnungsdrohung bedarf es nicht.

8.       Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, können alle aus der Geschäftverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalte

1.       Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von DSD bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.

2.       Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsübergang unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von DSD hinweisen und DSD unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.

3.       Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit DSD nicht gehörender Ware erwirbt DSD Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. DSD erwirbt in diesem Fall Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltswerte am Gesamtwert der neuen Ware.

4.       Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf DSD, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.

5.       Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch DSD gelten nicht als Vertragsrücktritt.

6.       Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an DSD ab. Der Kunde ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. DSD kann diese Erlaubnis aus berechtigtem Interesse widerrufen. Auf Verlangen von DSD hat der Kunde Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen. Die Abtretung kann jederzeit offengelegt werden.

7.       Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von DSD um mehr als 20%, gibt DSD auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.

§ 8 Mängelrügen

1.       Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware mitzuteilen.

2.       Auch im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde dann kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die volle Zurückhaltung, insbesondere wegen der Geringfügigkeit des Mangels oder des ausstehenden Leistungsteils, unverhältnismäßig wäre. Das darüber hinaus bestehende Zurückbehaltungsrecht des Kunden bleibt unberührt. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückerhalten, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf einen Gegenanspruch oder einen Mangel gestützt wird, der unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.

§ 9 Gewährleistung

1.       Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl des Kunden Gewähr geleistet nur durch Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung oder Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleitung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen; In diesem Fall kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wandeln oder mindern.

2.       Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

3.       Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, bei Gebrauchtgeräten 12 Monate. Bei Installationen durch DSD beginnt die Frist mit der Betriebsbereitschaft.

4.       Nach Wahl von DSD sind die beanstandeten Leistungen von DSD auf deren Kosten an ihren Sitz zu transportieren oder beim Kunden zur Prüfung bereit zu halten.

5.       Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von DSD der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe.

6.       Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, wie er zwischen DSD und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewähr geht nach Wahl von DSD auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung.

§ 10 Haftung für zugesicherte Eigenschaften.

1.       Als zugesicherte Eigenschaft zählt nur, was ausdrücklich schriftlich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von DSD als solche vereinbart wurde.

2.       Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden auf die in §9 dieser AGB genannten.

3.       Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet DSD nur, wenn die Zusicherung erkennbar Schutz vor eben diesen Schäden bezweckt.

4.       Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunden im Schadenfall DSD zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und in technischer Hinsicht sich nach den Anweisungen von DSD zu verhalten.

§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche

1.       Für alle Schadenersatzansprüche gegen DSD aus welchem Grund auch immer sind Ansprüche nur gegeben bei einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von DSD oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DSD. Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluß.

2.       DSD haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

3.       In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das dreifache des Auftragswertes, höchstens jedoch € 5.000 begrenzt.

4.       Die persönliche Haftung von DSD-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von DSD tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

5.       Schadenersatzansprüche gegen DSD verjähren innerhalb von 6 Monaten.

§ 12 Software

Softwarelizenz:

1.       Lizensierte Software einschließlich nachfolgender Versionen sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen ausschließlich auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf der sie erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken und unter Einschluß des Schutzrechtsvermerkes der Originalkopie und nur zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit kopiert werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben. Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben bei DSD. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen zuwider handelt, ist DSD berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien davon zu verlangen.

2.       Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. zugleich wird die jeweils gültige Lizenzgebühr fällig. Mit der Abrechnung der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt.

3.       Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten ist eine Überlassung verboten.

Software-Gewährleistung. Ergänzend zu den Bestimmungen in den §§ 9, 10 und 11 dieser AGB gilt für Software:

4.       Nach derzeitigem technischen Stand ist Software nach ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung.

5.       DSD übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeitet. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden.

6.       Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Ersatz oder Verlust von Daten, die aufgrund einer Softwarelieferung entstanden ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern. Für etwaigen Ersatz von Daten haftet DSD nicht.

7.       Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Programme kann der Umfang der jeweiligen Gewährleistung dem Kunden im Angebot oder in einer Produktbeschreibung rechtsverbindlich mitgeteilt werden.

§ 13 Schutzrechte

1.       DSD stellt den Kunden von allen rechtskräftig festgestellten oder mit Zustimmung von DSD vergleichsweise geschaffenen Zahlungsverpflichtungen frei, deren Grund der behauptete Verstoß eines gelieferten Produktes gegen ein deutsches Patent oder anderes Schutzrecht ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der Kunde DSD von allen gegen sie erhobenen Ansprüche sowie die nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt, DSD die Befugnis zur selbständigen Führung des Rechtsstreites erteilt und DSD angemessen unterstützt.

2.       DSD kann nach eigener Wahl, jedoch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiter zu benutzen, das Produkt austauschen oder so verändern, daß eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt und falls die vorstehende Maßnahme für DSD zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, das Produkt zurücknehmen und dem Kunden den nach den Abschreibungsgrundsätzen geminderten Wert gutzuschreiben, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

3.       Andere als die vorstehend genannten Maßnahmen stehen dem Kunden anläßlich von Schutzrechtsverletzungen nicht zu.

§ 14 Erfüllungsort–Gerichtsstand

1.       Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand Darmstadt.

2.       Die Rechtsbeziehungen zwischen DSD und dem Kunden unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer internationaler Rechte der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Datensicherheit

1.       Der Kunde hat generell bei Installationen und Reparaturen an Geräten für Datensicherheit bzw. für eine notwendige Datensicherung zu sorgen. Für eventuelle Datenverluste und daraus resultierende Vermögensschäden, kann DSD nicht zur Haftung herangezogen werden.

§ 16 Widerrufsrecht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz

1.       Verbraucher haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an DSD.

2.       Das Widerrufsrecht gilt nicht für Software, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt wurden. Das Widerrufsrecht gilt auch nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Im Kundenauftrag entwickelte Software ist ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgenommen.

§ 17 Abschließende Bestimmungen

1.       Der Kunde kann aus diesem Vertrag resultierende Leistung nur an sich selbst, jedoch nicht an Dritte verlangen, ohne die Zustimmung von DSD sind Lieferungen und Leistungen nicht übertragbar.

2.       Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

3.       Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie dem Zweck des Vertrages erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

Roßdorf, 01.01.2005

 

In unserer Eigenschaft als Domain-Reseller sind wir verpflichtet, auf folgende Erweiterten Registrierungsbedingungen der ICANN hinzuweisen und diese anzuwenden.

ANNEX A – Advanced Registration Terms

A.1 The Registered Name Holder shall provide to Registrar accurate and reliable contact details and correct and update them within seven (7) days of any change during the term of the Registered Name registration, including: the full name, postal address, e-mail address, voice telephone number, and fax number if available of the Registered Name Holder; name of authorized person for contact purposes in the case of an Registered Name Holder that is an organization, association, or corporation; and the data elements are:

A.1.1 The names of the primary nameserver and secondary nameserver(s) for the Registered Name;
A.1.2 The name, postal address, e-mail address, voice telephone number, and (where available) fax number of the technical contact for the Registered Name; and
A.1.3 The name, postal address, e-mail address, voice telephone number, and (where available) fax number of the administrative contact for the Registered Name.

A.2 A Registered Name Holder’s willful provision of inaccurate or unreliable information, its willful failure to update information provided to Registrar within seven (7) days of any change, or its failure to respond for over fifteen (15) days to inquiries by Registrar concerning the accuracy of contact details associated with the Registered Name Holder’s registration shall constitute a material breach of the Registered Name Holder-registrar contract and be a basis for suspension and/or cancellation of the Registered Name registration.

A.3 Any Registered Name Holder that intends to license use of a domain name to a third party is nonetheless the Registered Name Holder of record and is responsible for providing its own full contact information and for providing and updating accurate technical and administrative contact information adequate to facilitate timely resolution of any problems that arise in connection with the Registered Name. A Registered Name Holder licensing use of a Registered Name according to this provision shall accept liability for harm caused by wrongful use of the Registered Name, unless it discloses the current contact information provided by the licensee and the identity of the licensee within seven (7) days to a party providing the Registered Name Holder reasonable evidence of actionable harm.

A.4 Registrar shall provide notice to each new or renewed Registered Name Holder stating:

A.4.1 The purposes for which any Personal Data collected from the applicant are intended;

A.4.2 The intended recipients or categories of recipients of the data (including the Registry Operator and others who will receive the data from Registry Operator);

A.4.3 Which data are obligatory and which data, if any, are voluntary; and

A.4.4 How the Registered Name Holder or data subject can access and, if necessary, rectify the data held about them.

A.5 The Registered Name Holder shall consent to the data processing referred to in Subsection A.4.

A.6 The Registered Name Holder shall represent that notice has been provided equivalent to that described in Subsection A.4 to any third-party individuals whose Personal Data are supplied to Registrar by the Registered Name Holder, and that the Registered Name Holder has obtained consent equivalent to that referred to in Subsection A.5 of any such third-party individuals.

A.7 Registrar shall agree that it will not process the Personal Data collected from the Registered Name Holder in a way incompatible with the purposes and other limitations about which it has provided notice to the Registered Name Holder in accordance with Subsection A.4 above.

A.8 Registrar shall agree that it will take reasonable precautions to protect Personal Data from loss, misuse, unauthorized access or disclosure, alteration, or destruction.

A.9 The Registered Name Holder shall represent that, to the best of the Registered Name Holder’s knowledge and belief, neither the registration of the Registered Name nor the manner in which it is directly or indirectly used infringes the legal rights of any third party.

A.10 For the adjudication of disputes concerning or arising from use of the Registered Name, the Registered Name Holder shall submit, without prejudice to other potentially applicable jurisdictions, to the jurisdiction of the courts (1) of the Registered Name Holder’s domicile and (2) where Registrar is located.

A.11 The Registered Name Holder shall agree that its registration of the Registered Name shall be subject to suspension, cancellation, or transfer pursuant to any Specification or Policy, or pursuant to any registrar or registry procedure not inconsistent with any Specification or Policy, (1) to correct mistakes by Registrar or the Registry Operator in registering the name or (2) for the resolution of disputes concerning the Registered Name.

A.12 The Registered Name Holder shall indemnify and hold harmless the Registry Operator and its directors, officers, employees, and agents from and against any and all claims, damages, liabilities, costs, and expenses (including reasonable legal fees and expenses) arising out of or related to the Registered Name Holder’s domain name registration

Roßdorf, 01.02.2017